In Deutschland zugelassene Anwälte unterliegen dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Damit ist die Gebührenberechnung transparent und umfassend geregelt. Zunächst ist der Streitwert Ausgangspunkt für die Gebührenhöhe. Streitwert und Regelsätze für die Anwaltsvergütung sind gemäß RVG in Tabellen festgehalten.
Abhängig von festgelegten Beratungs- bzw. Tätigkeitsinhalten bestimmt danach der Satz der Gebühr nach § 13 RVG die Anzahl der Regelsätze, die der Anwalt berechnet.
Alternativ ist die Vereinbarung einer Vergütung auf Basis der benötigten Bearbeitungszeit und eines Stundensatzes zulässig. Diese Vergütungsform kommt im Allgemeinen dann zur Anwendung, wenn die Abrechnung nach den RVG Tabellenwerten zu einem krassen Missverhältnis zwischen der Leistung und der Vergütung führen würde.
Bisher ist eine erfolgsabhängige Vergütung ("Erfolgshonorar") in Deutschland unzulässig. Gemäß Urteil des BVerfG wird der Gesetzgeber diesen Sachverhalt allerdings neu regeln müssen.
Online Beratung
Um Ihnen überflüssige Wege und Zeitverluste zu ersparen, können Sie uns für unsere Arbeit benötigte Unterlagen und Informationen auch per Post, Fax oder elektronisch per Mail zukommen lassen. Beachten Sie dabei aber bitte, dass der Emailverkehr über das offene ungeschützte Internet abgewickelt wird und die Unterlagen damit grundsätzlich von technisch versierten Dritten eingesehen werden können. Verbessern lässt sich der Datenschutz, wenn Sie vertrauliche Informationen nicht in die Email selbst schreiben, sondern nur in Dateianhänge, die Sie mindestens mit einem sicheren Passwort schützen. Besser noch ist die zusätzliche Verschlüsselung der Mail.
Das Passwort zum Öffnen des Dateianhanges teilen Sie uns dann bitte separat und möglichst mit einem anderen Kommunikationsmedium (z.B. telefonisch) mit.
Grundsätzlich sollten Sie sich aber zumindest die Zeit für eine Erstberatung in einem persönlichen Gespräch nehmen. Dabei werden in der Regel Besonderheiten, die für die erfolgversprechende Fallbearbeitung bekannt sein müssen, eher transparent.
Neben der rein sachlichen Informationsübermittlung dient das Gespräch auch dazu, sich ein Bild von der Person des Vertragspartners zu machen. Sie wollen doch sicher vor dem Beginn einer hoffentlich langwährenden Vertragsbeziehung wissen, dass Sie den Anwalt Ihres Vertrauens gewählt haben?
In unserer Kanzlei werden Ihre Anliegen ernst und persönlich genommen. "Beratung von der Stange" hat mit seriöser anwaltlicher Arbeit keine Gemeinsamkeit. Lassen Sie sich also deshalb nicht von den scheinbaren Vorteilen einer reinen Online-Abwicklung täuschen!
Online-Scheidung / Internet-Scheidung
Hinter dieser im Internet häufig als Werbeslogan zu findenden Wortschöpfung verbirgt sich fachlich ein ganz normales Scheidungsverfahren, da es rechtlich keine speziellen Online-Verfahren gibt. Allerdings verzichtet der Mandant dabei freiwillig auf persönliche Beratungsgespräche, in denen der Anwalt die Spezifika aufdecken könnte, die den Fall gerade besonders machen und von der Masse unterscheiden.
Ob der versprochene kurzfristige Vorteil niedrigerer Anwaltsgebühren sich tatsächlich einstellt, ist mehr als fraglich, da gerade bei solchen familienrechtlichen Sachverhalten eine längere Verfahrensdauer normal ist und damit mehr als nur eine Erstberatungsgebühr anfällt.
Bis alle mit einer Trennung verbundenen Verfahren abgewickelt sind, vergehen bei komplizierten Konstellationen oft Jahre. Neben der eigentlichen Scheidung sind Versorgungsausgleich, Unterhalt, Umgangsregelungen für Kinder, Sorgerecht für Kinder, etc. zumeist Themen weiterer Verfahren.
Dabei werden nicht selten für das weitere Leben der ehemaligen Partner existenzielle Regelungen getroffen, die auch finanziell erheblichen Umfang annehmen können.
Wollen Sie freiwillig bei dieser Bedeutung und dem langfristigen finanziellen und sonstigen Risiko auf Beratungsqualität verzichten zugunsten einer marginalen unsicheren kurzfristigen Kostenersparnis?