Erbrecht
Vererben ist nicht leicht. Einerseits sollen Verfügungen auf der Basis sehr persönlicher Hintergründe getroffen werden, andererseits die Begünstigten nicht einem Streit mit den weniger Begünstigten ausgesetzt werden.
Die korrekte Formulierung eines Testamentes oder der Entwurf eines Erbvertrages auf der Basis des rechtlich Möglichen und die kreative Umsetzung spezifischer Wünsche sowie die Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten erfordern einige Erfahrung und vertiefte Kenntnisse des Erbrechtes.
Bei fehlenden geeigneten Erben ist die Stiftungsgründung für Privatpersonen wie auch Unternehmen eine Möglichkeit zum Vermögenserhalt und der Zuführung des Vermögens zum gewünschten Zweck.
Wollen Sie sichergehen, dass Ihr letzter Wille auch so in die Tat umgesetzt wird, wie Sie sich das vorgestellt haben? Für diesen Fall bieten wir auch die Testamentsvollstreckung als Leistung an. Sie können uns bereits in Ihrem Testament als Testamentsvollstrecker vorsehen.
Unsere Leistungen im Erbrecht
- Testamentserstellung
- Gestaltung eines Vermächtnisses
- Erstellung von Erbverträgen
- Testamentsvollstreckung
- Vetretung in erbrechtlichen Streitfällen
- Stiftungsgründung für Privatpersonen, wie auch für Unternehmen und gemeinnützige Vereine
- Komplettbetreuung durch Zusammenarbeit mit Steuerberatern unseres Vertrauens












