Sorgerecht
Nach einer Scheidung oder Trennung kommt es häufig zu Streitigkeiten über das Sorgerecht und den Umgang mit dem gemeinsamen Kind. Oft erheben beide ehemaligen Ehepartner den Anspruch auf ein gemeinsames Leben mit dem oder den Kindern und möchten das alleinige Sorgerecht erhalten. Häufig erweist sich die getroffene Umgangsregelung als in der Praxis nicht haltbar oder die einstmals getroffenen Vereinbarungen werden nicht eingehalten.
Durch unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet können wir Sie kompetent beraten und mit Ihnen zusammen die vor Allem für Ihr Kind bestmögliche Lösung gestalten.
Wir führen auch Schlichtungsgespräche mit beiden ehemaligen Partnern, um eine komplizierte Situation zu lösen.
Wenn eine einvernehmliche Regelung am Willen der Gegenpartei scheitert, betreuen wir Sie in der dann nötigen gerichtlichen Duchsetzung Ihrer Interessen.
Vertrauen Sie deshalb in Sorgerechtsfällen auf uns: Zum Wohle Ihres Kindes!












