Transportschaden
Die Abwicklung von Transportschäden ist recht komplex. Denn meist ist die tatsächliche Ausführung eines multimodalen Transportes wichtigere Grundlage für die Geltung spezifischer Rechtsnormen als der geschlossene Vertrag. Dies gilt insbesondere, wenn, wie in Transportverträgen häufig der Fall, keine Schriftform gewählt wurde oder der Vertrag nur aus einem Austausch von Telefaxen oder Emails besteht. Haftet der Organisator des Gesamttransportes zum Beispiel nach den Normen des Fixkostenspediteurs oder ist er nur haftbar für die reine Geschäftsbesorgung? Vielleicht war er rechtlich sogar Frachtführer und nicht Spediteur?
Im Schadensfall ist auch die Beweisführung über den Ort und die Zeit des Schadenseintritts entscheidend für den Ausgang des Falles. Weiterhin sind die Haftungsnormen international nicht immer einheitlich und neben der Vertragsart auch abhängig von dem jeweiligen Transportmittel.
Unsere Kanzlei ist seit Jahren erfolgreich mit der Abwicklung von Transportfällen aus dem Bereich des LKW-Transportes, der Binnenschifffahrt, der Lagerhaltung, der Seefracht und der Luftfracht betraut. Unsere Mandanten aus der Versicherungswirtschaft und dem Transportgewerbe vertrauen unserer Kompetenz in der Abwicklung von Transportschäden und von Regressen.
Gerne sprechen wir auch mit Ihnen über die Möglichkeiten unserer Betreuung.












