{"id":297,"date":"2018-01-14T08:29:25","date_gmt":"2018-01-14T07:29:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/?p=297"},"modified":"2018-01-14T08:30:12","modified_gmt":"2018-01-14T07:30:12","slug":"seniorenrecht-vorsorge-und-elder-mediation-eine-erklarung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/seniorenrecht-vorsorge-und-elder-mediation-eine-erklarung\/","title":{"rendered":"Seniorenrecht, Vorsorge und Elder Mediation &#8211; Eine Erkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"<h2>Kurzzusammenfassung f\u00fcr Eilige<\/h2>\n<p>\u201eSeniorenrecht\u201c, \u201eElder Mediation\u201c und \u201eVorsorge\u201c sind Oberbegriffe f\u00fcr eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungs- und Gestaltungsanliegen und -methoden. Thematisch erfasst werden insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Betreuungsverf\u00fcgungen<\/li>\n<li>Vorsorgevollmachten<\/li>\n<li>Patientenverf\u00fcgungen<\/li>\n<li>Praktische Vorsorge f\u00fcr den Pflegefall<\/li>\n<li>Bestattungsvorsorge<\/li>\n<li>Verm\u00f6gensvorsorge\n<ul>\n<li>Vorweggenommene Erbfolge<\/li>\n<li>Klassische Erbfolge<\/li>\n<li>Jeweils mittels verschiedenster Instrumente<\/li>\n<li>Erbschaftsstreitigkeiten<\/li>\n<li>Versicherungsanspr\u00fcche<\/li>\n<li>Sozialleistungsanspr\u00fcche<\/li>\n<li>Unterhaltsanspr\u00fcche<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wichtig f\u00fcr jeden \u00c4lterwerdenden ist, sich dieser M\u00f6glichkeiten bewusst zu sein und ihre Bedeutung f\u00fcr die eigenen Lebensumst\u00e4nde, eventuell mittels fachkundigen Rats, zu ermitteln.<\/p>\n<h2>Begriffliche Ausgangssituation<\/h2>\n<p>H\u00e4ufig ist die Rede vom demographischen Wandel: Die Gesellschaft altere, hei\u00dft es allenthalben. Dieser Umstand zeigt sich auch in einer zunehmenden Fokussierung von Rechtsanw\u00e4lten und Mediatoren auf Themen, die \u00e4ltere Menschen betreffen oder all diejenigen, die mit solchen famili\u00e4r verbunden sind.<!--more--><\/p>\n<p>Dabei nehmen Stichworte einen immer breiteren Raum ein, die eine ganze Reihe von Beratungsleistungen und Problemlagen zusammenfassen. So wird das \u201e<b>Seniorenrecht<\/b>\u201c angesprochen, sprachlich als eigenes Rechtsgebiet konstruiert, wenngleich es sich, nach klassischer Betrachtung, um eine Querschnittsmaterie handelt, um einen Sammelbegriff f\u00fcr ganz verschiedene Rechtsprobleme und insbesondere -gestaltungen aus ebenfalls sehr verschiedenen Rechtsgebieten.<\/p>\n<p>Das Gleiche gilt f\u00fcr die sogenannte \u201e<b>Elder Mediation<\/b>\u201c, die weniger spezielle Methode der Mediation, als vielmehr Themenkomplex f\u00fcr durchaus unterschiedliche Einzelprobleme der Medianten ist (vgl. auch <a title=\"Elder Mediation\" href=\"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/elder-mediation\/\">diesen Beitrag<\/a>).<\/p>\n<p>\u201e<b>Vorsorge<\/b>\u201c dagegen l\u00e4sst deutlicher erkennen, dass hier ein heterogenes Feld von Beratungsbedarf und -leistungen adressiert wird, die nicht nur solche des Rechtsanwalts oder Mediators sind.<\/p>\n<p>Dieser Beitrag soll dazu dienen, einen \u00dcberblick \u00fcber das zu geben, was sich konkret hinter diesen schillernden Abstrakta verbirgt, beispielhaft einige typische Fragestellungen aufzeigen, die das \u00c4lterwerden hervorruft und bei denen ein Rechtsanwalt oder Mediator behilflich sein kann.<\/p>\n<h2>Vorsorge f\u00fcr Krankheit und Alter<\/h2>\n<p>Ein bedeutsamer dieser Themenkomplexe betrifft Vorkehrungen f\u00fcr den Fall der Krankheit oder des Alters, insbesondere f\u00fcr Zust\u00e4nde, in denen die Aus\u00fcbung der pers\u00f6nlichen und verm\u00f6gensm\u00e4\u00dfigen Selbstbestimmung aufgrund <b>geistiger Beeintr\u00e4chtigungen<\/b> nicht oder nicht mehr vollst\u00e4ndig m\u00f6glich ist. Dabei kann es sich um vor\u00fcbergehende Einschr\u00e4nkungen handeln, etwa durch einen Unfall oder eine akute Krankheit, die als solche nicht dem Alter vorbehalten sind. Eine bedeutsamere Rolle nehmen daneben aber chronische und irreversible Alterserscheinungen und -erkrankungen ein, etwa <b>Alzheimer und Demenz<\/b>.<\/p>\n<p>In diesen F\u00e4llen eingeschr\u00e4nkter Leistungsf\u00e4higkeit ist von Gesetzes wegen die sogenannte <b>Betreuung<\/b> vorgesehen, bei der gerichtlich eine Person bestellt wird, die den Betreuten in manchen oder allen Angelegenheiten vertritt. Zum Betreuer wird typischerweise eine fremde Person, die dieser T\u00e4tigkeit berufsm\u00e4\u00dfig nachgeht. Vorher ge\u00e4u\u00dferte W\u00fcnsche sollen vom Gericht aber ber\u00fccksichtigt werden und k\u00f6nnen in Form einer <b>Betreuungsverf\u00fcgung<\/b> artikuliert werden.<\/p>\n<p>Um eine solche amtliche Bestellung zu verhindern oder zu erg\u00e4nzen, ist es m\u00f6glich, rechtzeitig, d.h. bevor geistige Beeintr\u00e4chtigungen eintreten, f\u00fcr diesen Fall einen Bevollm\u00e4chtigten einzusetzen, regelm\u00e4\u00dfig mittels <b>Generalvollmacht<\/b> bzw. <b>Vorsorgevollmacht<\/b>. Die Vorteile einer solchen privatautonomen Festlegung liegen in der gr\u00f6\u00dferen Gestaltungsfreiheit. Der Bevollm\u00e4chtigende kann nicht nur die Person seines Vertreters festlegen, sondern auch die genauen Voraussetzungen und Kompetenzen seines T\u00e4tigwerdens im Innen- wie Au\u00dfenverh\u00e4ltnis umfassend und optimal zugeschnitten festlegen. Er kann den Spielraum durch Einzelweisungen einschr\u00e4nken oder dem Bevollm\u00e4chtigten ein weites Ermessen zubilligen.<\/p>\n<p>Diese Gestaltungsm\u00f6glichkeiten verdienen rechtzeitige und gr\u00fcndliche Beachtung und Erw\u00e4gung. Die erweiterten M\u00f6glichkeiten individueller Entscheidung f\u00fchren zu einem hohen Bedarf an situativer Antizipation, erfordern aber vor allem ein umfassendes Wissen \u00fcber das rechtlich M\u00f6gliche und seine Grenzen, daneben optimalerweise praktische Erfahrungen in diesem Bereich. Deshalb sind derartige Gestaltungen zu recht zu einem bedeutenden T\u00e4tigkeitsbereich der Anwaltschaft avanciert. Auch die Rolle des Bevollm\u00e4chtigten kann, sofern das n\u00f6tige Vertrauensverh\u00e4ltnis besteht, von einem juristisch Fachkundigen sachgerecht ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>Soweit der Umgang mit der Krankheit selbst betroffen ist, insbesondere deren Behandlung oder ein Behandlungsabbruch, \u00fcber den der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann, besteht die M\u00f6glichkeit, konkrete W\u00fcnsche mittels einer <b>Patientenverf\u00fcgung<\/b> vorher festzulegen. F\u00fcr eine solche hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren erh\u00f6hte inhaltliche Anforderungen gestellt, sodass eine wirksame Erstellung mittlerweile einschl\u00e4gige juristische und medizinische Kenntnisse voraussetzt. Das Ausf\u00fcllen eines Kurzformulars reicht grunds\u00e4tzlich nicht mehr aus.<\/p>\n<p>Neben dem Verfassen einer Patientenverf\u00fcgung kommt allerdings auch die schlichte \u00c4u\u00dferung antizipierter Behandlungsw\u00fcnsche in Betracht. Um diese Gestaltungsm\u00f6glichkeiten sicher auszusch\u00f6pfen, empfiehlt sich ein auf die konkrete Situation des Betroffenen zugeschnittenes Vorgehen, an dem zweckm\u00e4\u00dfigerweise sowohl der behandelnde Arzt, als auch ein Rechtsanwalt beteiligt werden, jedenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr bestimmte Krankheiten in der Zukunft bestehen.<\/p>\n<p>Neben diesen im engsten Sinne rechtlichen Vorkehrungen k\u00f6nnen sich im Einzelfall auch <b>praktische Vorbereitungen<\/b> empfehlen, etwa der rechtzeitige Umzug in eine altersgerechte Wohnung mit optionalem Angebot von Pflegeleistungen, die Anmeldung auf der Warteliste einer Seniorenresidenz oder die Vororganisation privater Pflege.<\/p>\n<p>Wer als j\u00fcngerer Mensch mit der <b>pl\u00f6tzlichen Pflegebed\u00fcrftigkeit eines Angeh\u00f6rigen<\/b> konfrontiert ist und geeignete Ma\u00dfnahmen treffen muss, kann ebenfalls juristischen wie praktischen Beratungsbedarf zu diesen Themenfeldern haben.<\/p>\n<h2>Vorsorge f\u00fcr den Todesfall<\/h2>\n<p>F\u00fcr den Fall des Todes gibt es zwei Komplexe, die h\u00e4ufig der Regelung bed\u00fcrfen: die <b>Verm\u00f6gensnachfolge<\/b> und die <b>Bestattungsvorsorge<\/b>. Letzterer ist ein <a title=\"Bestattungskosten und -vorsorge\" href=\"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/bestattungskosten-und-vorsorge\/\">eigener Beitrag<\/a> gewidmet.<\/p>\n<p>Erstere kann in zeitlicher Hinsicht auf zwei Arten erfolgen: Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und im Wege der (klassischen) Erbfolge.<\/p>\n<p>Die <b>vorweggenommene Erbfolge <\/b>zeichnet sich dadurch aus, dass das Verm\u00f6gen des sp\u00e4teren Erblassers unter Lebenden weitergegeben wird, etwa mittels Schenkung, aber auch im Rahmen von Austauschvertr\u00e4gen, in denen sich die Empf\u00e4nger ihrerseits zu Leistungen an den \u00dcbertragenden, etwa Pflegeleistungen, verpflichten; es handelt sich somit formal nicht um Erbfolge. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Wahl dieses Weges sind mannigfaltig, reichen von steuerlichen Erw\u00e4gungen \u00fcber die Sicherstellung der eigenen Pflege bis hin zur Vermeidung von Streitigkeiten und der besseren Kontrolle durch den \u00dcbertragenden. Die Gestaltungsm\u00f6glichkeiten sind sehr umfangreich und reichen letztlich grunds\u00e4tzlich so weit wie die Vertragsfreiheit als fundamentales Prinzip unserer gesamten Rechtsordnung.<\/p>\n<p>Die <b>klassische Erbfolge<\/b>, die das Gesetz als Regelfall &#8211; genaugenommen sogar als zwingend, wenngleich m\u00f6glicherweise durch vorweggenommene Erbfolge gemindert &#8211; ansieht, vollzieht sich mit und exakt im Moment des Todes. Sie bedarf dennoch guter Vorbereitung, denn sie kann ebenfalls privatautonom modifiziert werden, um <b>der gesetzlichen Erbfolge zu entgehen<\/b>. Die Gestaltungsmittel, die daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung stehen, sind im Gesetz abschlie\u00dfend normiert und ersch\u00f6pfen sich in formeller Hinsicht im <b>Testament<\/b>, dem gemeinschaftlichen <b>Ehegattentestament<\/b> und dem <b>Erbvertrag<\/b>, erg\u00e4nzt um untergeordnete Regelungsm\u00f6glichkeiten wie den <b>Erbverzicht<\/b> oder die <b>Anrechnungsbestimmung<\/b>. Materiell stehen <b>Erbeinsetzungen<\/b> mit eventuellen <b>Teilungsanordnungen<\/b>, auch in Form der <b>Vor- und Nacherbschaft<\/b>, <b>Verm\u00e4chtnisse<\/b>, <b>Auflagen<\/b>, die Einsetzung eines <b>Testamentsvollstreckers<\/b> und, im Extremfall, der <b>Entzug eines etwaigen Pflichtteils<\/b> zur Disposition.<\/p>\n<p>Diese Vielfalt, ihre unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen und Wirkungen, m\u00f6gliche Nebenfolgen und das enorme Konfliktpotential machen die Gestaltung der Erbfolge, insbesondere bei gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6gen und der <b>Unternehmensnachfolge<\/b>, zu einer komplexen Expertenmaterie, die vom Erblasser selten selbst beherrscht wird. Beratungsbedarf besteht vor allem dann, wenn aufgrund hoher Werte und diffiziler Verh\u00e4ltnisse die Gefahr hoher Sch\u00e4den oder einer Zersplitterung und eines Zerfalls von Verm\u00f6gen und Unternehmen besteht.<\/p>\n<p>Auch die Erbfolge betrifft selbstverst\u00e4ndlich nicht nur \u00c4ltere bzw. den Erblasser, sondern mindestens ebenso sp\u00fcrbar die Empf\u00e4nger seiner Zuwendungen. Gerade zwischen ihnen gibt es regelm\u00e4\u00dfig Streitpunkte, vom <b>Miterbenstreit<\/b> bis hin zur <b>Testamentsanfechtung<\/b>, daneben sind auch die unstreitige <b>Nachlassabwicklung<\/b> und der Umgang mit Beh\u00f6rden und <b>Nachlassgl\u00e4ubigern<\/b> nicht immer trivial.<\/p>\n<h2>Sozialleistungen und Unterhalt<\/h2>\n<p>Es gibt F\u00e4lle, in denen sich die Frage der Verm\u00f6gensnachfolge mangels Verm\u00f6gens nicht dringlich stellt. H\u00e4ufig liegen die Dinge hier eher umgekehrt und ein \u00e4lterer Mensch ben\u00f6tigt zus\u00e4tzliche finanzielle Mittel, um sein Leben zu bestreiten. Dies ist kein \u201eUnterschichtenph\u00e4nomen\u201c, sondern kann aufgrund teuren Pflegebedarfs erhebliche Teile der Bev\u00f6lkerung treffen.<\/p>\n<p>In diesen Konstellationen kommen Anspr\u00fcche auf <b>Sozialleistungen<\/b> in Betracht. Daneben, genauer: vorrangig, bestehen eventuell <b>Unterhaltsanspr\u00fcche gegen Familienangeh\u00f6rige<\/b>, meist Abk\u00f6mmlinge, also Kinder oder Enkel, die wiederum h\u00e4ufig vom Sozialleistungstr\u00e4ger im <b>Regress<\/b>wege geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr stellen sich Rechtsprobleme, die Beratungsbedarf fast schon zwangsl\u00e4ufig nach sich ziehen.<\/p>\n<p>Ebenso kann solcher im Verh\u00e4ltnis zu <b>Versicherungen<\/b> bestehen, die im Fall von Alter oder Krankheit Leistungen verweigern, f\u00fcr die jahrelang Beitr\u00e4ge entrichtet wurden.<\/p>\n<h2>Mediation oder Rechtsberatung<\/h2>\n<p>Wie eingangs erw\u00e4hnt, werden die dargestellten Bereiche sowohl rechtlich, h\u00e4ufig als \u201eSeniorenrecht\u201c, von Rechtsanw\u00e4lten abgedeckt, als auch im Rahmen der \u201eElder Mediation\u201c. Es stellt sich mithin die Frage, was man als Betroffener denn nun eigentlich ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p>Eine ganz einfache Antwort darauf kann es selbstverst\u00e4ndlich nicht geben. Vielmehr ist wichtig zu wissen, worum es sich jeweils handelt. Mediation, so auch die \u201eElder Mediation\u201c als thematische Eingrenzung, ist ein Konfliktl\u00f6sungswerkzeug, eine Form des Interessenausgleichs zwischen Verhandlung und Schlichtung (vgl. dazu <a title=\"Konfliktbeilegungsverfahren\" href=\"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/konfliktbeilegungsverfahren\/\">diesen Beitrag<\/a>). Sie eignet sich f\u00fcr vielf\u00e4ltige Konflikte, gerade auch solche zwischen Angeh\u00f6rigen. Sie endet regelm\u00e4\u00dfig mit einer Vereinbarung zwischen den Parteien, die jeden vertraglich regelbaren Aspekt betreffen kann.<\/p>\n<p>Die Rechtsberatung dagegen verdeutlicht dem Beratenen die juristischen Rahmenbedingungen und kann zu rechtlichen Handlungsempfehlungen f\u00fchren. Diese k\u00f6nnen, m\u00fcssen aber nicht, Gerichtsverfahren betreffen, ebenso vertragliche Gestaltungen.<\/p>\n<p>Mediation und Rechtsberatung auf dem weiten Feld der Vorsorge sind somit keine gegens\u00e4tzlichen Ans\u00e4tze oder Handlungsoptionen, sondern vielmehr <b>komplement\u00e4r einsetzbar<\/b>. Die Rechtsberatung dient zur Feststellung des M\u00f6glichen und seiner korrekten Umsetzung, <b>schafft also rechtliche Hindernisse beiseite<\/b>, die Mediation dient zur Feststellung des tats\u00e4chlich Gewollten und zu seiner interessengerechten Durchsetzung, <b>schafft also tats\u00e4chliche und praktische Hindernisse beiseite<\/b> und erm\u00f6glicht die Kompromissfindung.<\/p>\n<p>Damit soll keinesfalls gesagt werden, jeder Mensch m\u00fcsse im Rahmen seines Alterns mittels Rechtsberatung und erg\u00e4nzender Mediation eine hochkomplexe Vorsorgeregelung f\u00fcr alle Bereiche treffen. Jeder Mensch, vor allem jeder \u00e4ltere, sollte jedoch seine eigene Situation, eventuell mit fachkundigem Rat, reflektieren und sich der Weite seines Gestaltungsspielraums und der daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung stehenden Methoden und Hilfestellungen bewusst sein. Daf\u00fcr zu sensibilisieren war Anliegen dieses Beitrages.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kurzzusammenfassung f\u00fcr Eilige \u201eSeniorenrecht\u201c, \u201eElder Mediation\u201c und \u201eVorsorge\u201c sind Oberbegriffe f\u00fcr eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungs- und Gestaltungsanliegen und -methoden. Thematisch erfasst werden insbesondere: Betreuungsverf\u00fcgungen Vorsorgevollmachten Patientenverf\u00fcgungen Praktische Vorsorge f\u00fcr den Pflegefall Bestattungsvorsorge Verm\u00f6gensvorsorge Vorweggenommene Erbfolge Klassische Erbfolge Jeweils mittels verschiedenster Instrumente Erbschaftsstreitigkeiten Versicherungsanspr\u00fcche Sozialleistungsanspr\u00fcche Unterhaltsanspr\u00fcche Wichtig f\u00fcr jeden \u00c4lterwerdenden ist, sich dieser M\u00f6glichkeiten bewusst [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4,3,2],"tags":[34,61,102,104,103],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/297"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=297"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/297\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":300,"href":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/297\/revisions\/300"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=297"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=297"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanzlei-kellner.org\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=297"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}