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Kanzlei Judith Kellner Mannheim

Therese-Blase-Straße 11 | 68309 Mannheim


Familienrecht

Familienrecht Auch wenn die "Chemie stimmt" - das Recht darf nicht zu kurz kommen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen ist die exakte Formulierung eines Ehevertrages eine Grundlage für spätere Streitvermeidung.

Wir bieten Ihnen auch Antworten auf alle Fragen an, die im Zusammenhang mit Vorsorge, Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit stehen (Seniorenrecht). Hierzu zählen u.a. auch Elternunterhalt und Regreß von Sozialhilfeträgern.


Vollmachten für den Pflege- und Betreuungsfall verhindern die oft ungewollte amtliche Pflegschaft oder machen zumindest deren Wirken kontrollierbar.

Auch in diesem Bereich bieten wir Mediationen als alternative Konfliktlösung an, zur Vermittlung des Gesprächs und als Hilfestellung zum gegenseitigen Verständnis.
Bei Streitigkeiten in der Familie können Konfliktbetreuung oder Mediationsgespräche oftmals Schlimmeres verhindern.

Eine Trennung oder Scheidung ist immer eine Ausnahmesituation im Leben, in der es nicht leicht fällt, vernünftig zu handeln und die Emotionen im Griff zu halten.

Durch unsere langjährige Erfahrung in Scheidungsangelegenheiten können wir Sie hierbei bestens unterstützen. Wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Wir ermitteln zunächst in ausführlichen Gesprächen Ihre besondere Situation, die für Ihre Ansprüche maßgeblich ist und entwickeln daraus in Abstimmung mit Ihnen die richtigen Strategien zur weiteren Gestaltung der Trennungssituation, des Scheidungsverfahrens und auch aller Folgesachen.

Neben dem Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) und Zugewinnausgleich sind dies insbesondere die Regelungen zum Ehegatten-Unterhalt, zum Kindesunterhalt und zu der Sorgerechtsregelung einschließlich Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder.

Neben der Feststellung der unterhaltsrechtlichen Grundvoraussetzungen kommt es bei Unterhaltsregelungen auf die Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zum Unterhalt basierend auf der jetzigen Lebenssituation aber auch basierend auf den ehemals gemeinsam eingegangenen Verpflichtungen an.

Nach einer Scheidung oder Trennung kommt es häufig zu Streitigkeiten über das Sorgerecht und den Umgang mit dem gemeinsamen Kind. Oft erheben beide ehemaligen Ehepartner den Anspruch auf ein gemeinsames Leben mit dem oder den Kindern und möchten das alleinige Sorgerecht erhalten. Häufig erweist sich die getroffene Umgangsregelung als in der Praxis nicht haltbar oder die einstmals getroffenen Vereinbarungen werden nicht eingehalten.

Durch unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet können wir Sie kompetent beraten und mit Ihnen zusammen die vor Allem für Ihr Kind bestmögliche Lösung gestalten.

Unsere Leistungen im Familienrecht sind:

  • Eheverträge
  • Vollmachten für den Pflege- und Betreuungsfall
  • Konfliktbetreuung / Mediation
  • Scheidungsvertretung
  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Umgangsregelung für Kinder
  • Sorgerechtsregelung für Kinder
  • Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Kinder
  • Laufende Betreuung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten

Beachten Sie auch unsere Liste häufiger Fragen (FAQ) zum Familienrecht.

Sie möchten uns mit Ihrem Fall beauftragen?

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