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Kanzlei Judith Kellner Mannheim

Therese-Blase-Straße 11 | 68309 Mannheim


Kosten

Prozesskosten Im Folgenden finden Sie einen Kostenrechner. Sie können damit die entstehenden Kosten eines Verfahrens überschlagen.
Die exakten Kosten hängen jedoch von einer Vielzahl von Faktoren ab, die hier nicht abschließend abgebildet werden können. Deshalb ist das hier ermittelte Rechenergebnis nicht mehr als ein erster Anhaltspunkt für die zu erwartende Größenordnung. Wenn Sie wissen möchten, wie ein Anwalt seine Gebühren berechnet, finden Sie hier weitere Informationen.

RVG-Rechner aufrufen

Anwaltsgebühren

In Deutschland zugelassene Anwälte unterliegen dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Damit ist die Gebührenberechnung transparent und umfassend geregelt. Zunächst ist der Streitwert Ausgangspunkt für die Gebührenhöhe. Streitwert und Regelsätze für die Anwaltsvergütung sind gemäß RVG in Tabellen festgehalten. Abhängig von festgelegten Beratungs- bzw. Tätigkeitsinhalten bestimmt danach der Satz der Gebühr nach § 13 RVG die Anzahl der Regelsätze, die der Anwalt berechnet.

Alternativ ist die Vereinbarung einer Vergütung auf Basis der benötigten Bearbeitungszeit und eines Stundensatzes zulässig. Diese Vergütungsform kommt im Allgemeinen dann zur Anwendung, wenn die Abrechnung nach den RVG Tabellenwerten zu einem krassen Missverhältnis zwischen der Leistung und der Vergütung führen würde.

Erfolgshonorare sind in einzelnen Fällen ebenso zulässig.

Gemäß dem Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren können Anwalt und Mandant in begründeten Einzelfällen eine Vergütung vereinbaren, die vom Ausgang des Verfahrens abhängt, wenn der Mandant ohne die Vereinbarung eines solchen vom Erfolg abhängigen Honorars wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse oder wegen unsicherer Erfolgsaussichten von der gerichtlichen Verfolgung seiner Interessen abgehalten würde. Die Neuregelung wurde nötig, da das Bundesverfassungsgericht am 12.12.2006 (1 BvR 2576/04) entschieden hat, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars dann erlaubt sein muss, wenn besondere Umstände in der Person des Mandanten vorliegen, die diesen davon abhalten, seine Ansprüche zu verfolgen, wenn ein Erfolgshonorar nicht möglich wäre. Der Rechtsanwalt ist aber verpflichtet, in der entsprechenden Honorarvereinbarung mit dem Mandanten die Vergütung anzugeben, die er ansonsten nach dem RVG berechnen könnte. Dies soll den Mandanten davor schützen, vorschnelle Entscheidungen zu treffen. In §4a RVG sind weitere Details nachzulesen.

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