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DAV
AG Verkehrsrecht im DAV
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

© 2005, 2008, 2009 Kanzlei Judith Kellner, Mannheim

 
     
 


Die Kanzlei hat langjährige Erfahrung in den folgenden Rechtsgebieten:

Familienrecht
© Th. Kellner
Familienrecht: u.a. Ehescheidung und Folgesachen, umfassende Regelung sämtlicher Vermögensverhältnisse zwischen den Eheleuten einschließlich Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche, elterliche Sorge, Umgang, Aufenthaltsbestimmung
Erbrecht
© S. Hofschlaeger / PIXELIO
Erbrecht: u.a. Testamentserstellung, Erbschaftsverträge, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung, Klärung von Erbstreitigkeiten, Betreuungsvollmachten, Vertretung außergerichtlich und gerichtlich
Verkehrsrecht
© Gerd Altmann / PIXELIO
Verkehrsrecht: u.a. komplette Schadensabwicklung, Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche, Berechnung und Durchsetzung von Entschädigungen, Sicherstellung einer interessenneutralen Vertretung in allen Folgeangelegenheiten, Schmerzensgeldansprüche
Mitglied in der AG Verkehrsrecht im DAV
Versicherungsrecht
© Th. Kellner
Versicherungsrecht: u.a. Vertragsprüfung, Klärung von Streitigkeiten mit Versicherern, Anspruchsdurchsetzung und -abwehr, Bearbeitung von Dritthaftungsfällen und Regressen
Transportrecht
© Th. Kellner
Transportrecht: u.a. Schadensbearbeitung, Regresse, Dritthaftungsfälle, Vertretung bei Streitigkeiten mit dem eigenen oder Fremdversicherer
Zivilrecht
© Th. Kellner
Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht: u.a. Vertragsgestaltung, Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen, Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, Forderungsbeitreibung, vertragliche und außervertragliche Haftungsfälle, Anspruchsdurchsetzung und -abwehr, Vertretung außergerichtlich und gerichtlich, Vertretung in WEG-Fällen und bei Wohnungseigentümer-Versammlungen
Checklisten und Fragebögen
Wie können Sie sich auf den Anwaltsbesuch vorbereiten? Hier finden Sie Fragebögen und Checklisten, die Ihnen dies erleichtern sollen:
Formsache
Bevor der Anwalt für Sie arbeiten kann, benötigt er Ihre Vollmacht zur Legitimation.
 
     
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