Logo

Kanzlei Judith Kellner Mannheim

Therese-Blase-Straße 11 | 68309 Mannheim


Urteil / Beschluss

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 5/2025

Fernabsatzrecht: Nichtzulassungsbeschwerden gegen Entscheidungen mehrerer Berufungsgerichte betreffend die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern

Dem unter anderem für das Kaufrecht zuständigen VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs liegen zahlreiche Nichtzulassungsbeschwerden vor, die namentlich die Frage betreffen, ob Verbraucher, die ein Kraftfahrzeug im Wege des Fernabsatzvertrags erworben haben, ihre auf Abschluss des Kaufvertrags gerichtete Erklärung rechtzeitig widerrufen haben. Eine Vielzahl ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten ist insoweit noch in den Vorinstanzen anhängig.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Die Kläger verlangen in diesen Verfahren - jeweils nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB - die Rückabwicklung ihrer mit der Beklagten geschlossenen Kaufverträge. Sie sind der Ansicht, die Widerrufsfrist sei gemäß § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht angelaufen, weil die von der Beklagten formulierte Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB entspreche. Die Kläger machen insbesondere geltend, dass die Beklagte in der von ihr verfassten Widerrufsbelehrung zwar ihre Postanschrift sowie ihre E-Mail-Adresse angegeben habe, nicht jedoch ihre Telefonnummer.

Mit den beim Senat - mittlerweile über 50 - anhängigen Nichtzulassungsbeschwerden verfolgen die jeweiligen Kläger ihr in den Vorinstanzen erfolgloses Klagebegehren weiter.

Der Senat hat die aufgeworfenen Rechtsfragen vorberaten und beabsichtigt, in einem ausgewählten Verfahren (VIII ZR 143/24; Vorinstanz: Kammergericht Berlin) über die Zulässigkeit und Begründetheit der betreffenden Nichtzulassungsbeschwerde am 25. Februar 2025 abschließend zu beraten. Im Anschluss daran wird zeitnah eine weitere Pressemitteilung erfolgen.

Karlsruhe, den 15. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Entnommen aus http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0005/25

Copyright ©Kanzlei Judith Kellner, Mannheim, 2017
Schließen

Teilen Sie diesen Link!

Teilen Sie diese Seite mit Ihren Bekannten und Freunden: Einfach und schnell via SocialMedia!


Facebook
XING
LinkedIn
Twitter

Die grauen Buttons laden beim 1. Klick Code von Fremdanbietern nach. Dieser kann Ihre Zugriffsdaten (IP, etc.) auf fremde Server übertragen.
Mehr dazu unter Datenschutz

Pfeil
Schließen
Navigator

Website-Lotse

Mit dem Website-Lotsen können Sie schnell das finden, was Sie wirklich suchen. Wählen Sie einfach den zutreffendsten Satz:

Laden...