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Kanzlei Judith Kellner Mannheim

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Urteil / Beschluss

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 91/2025

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Schülers

wegen Messerangriffs an Wuppertaler Gymnasium

Beschluss vom 29. April 2025 - 3 StR 101/25

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Wuppertal verworfen, mit dem dieser wegen versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden ist.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen fügte der zur Tatzeit im Februar 2024 17 Jahre alte Angeklagte während einer Unterrichtspause drei Mitschülern mit wuchtigen Messerstichen jeweils potentiell lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Nackens bzw. Hinterkopfes zu. Tödliche Folgen nahm er hierbei in Kauf. Seinen arglosen Mitschülern hatte er sich gezielt von hinten genähert und sie mit dem unerwarteten Angriff überrascht, weshalb das Landgericht jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen hat. In Selbsttötungsabsicht versetzte der Angeklagte sich sodann mehrere Messerstiche in die Brust. Anschließend verletzte er einen vierten, ihm gegenüberstehenden Mitschüler mit einem weiteren Stich in den Kopf. Der Angeklagte handelte durchgehend im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit.

Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat aufgrund der vom Angeklagten mit seiner Revision erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Wuppertal - Urteil vom 24. September 2024 - 23 KLs 45 Js 27/24-11/24

Karlsruhe, den 8. Mai 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Entnommen aus http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0091/25

Copyright ©Kanzlei Judith Kellner, Mannheim, 2017
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