Logo

Kanzlei Judith Kellner Mannheim

Therese-Blase-Straße 11 | 68309 Mannheim


Urteil / Beschluss

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 131/2020

Beratung des Bundesgerichtshofs über Rechtsbeschwerden im

(KapMuG-)Verfahren betreffend den sogenannten

"dritten Börsengang" der Deutschen Telekom

XI ZB 24/16

Aufgrund mehrfacher diesbezüglicher Anfragen wird mitgeteilt, dass der u.a. für das gesetzlich geregelte Prospekthaftungsrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Laufe des Monats Dezember 2020 über die Rechtsbeschwerden gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2016 (23 Kap 1/06) betreffend den sogenannten "dritten Börsengang" der Deutschen Telekom (vgl. dazu auch Pressemitteilung Nr. 186/2014 vom 11. Dezember 2014) beraten wird, sofern nicht etwa durch die Corona-Pandemie bedingte Einschränkungen entgegenstehen. Wegen der notwendigen Verfahrensabläufe wird die Zustellung der Entscheidung an die Parteien und die Veröffentlichung einer Pressemitteilung über den Inhalt der Entscheidung einige Zeit nach der Beratung Anfang des Jahres 2021 erfolgen.

Vorinstanz:

OLG Frankfurt am Main – Beschluss vom 30. November 2016 – 23 Kap 1/06

Karlsruhe, den 29. Oktober 2020

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Entnommen aus http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0131/20

Copyright ©Kanzlei Judith Kellner, Mannheim, 2017
Schließen

Teilen Sie diesen Link!

Teilen Sie diese Seite mit Ihren Bekannten und Freunden: Einfach und schnell via SocialMedia!


Facebook
XING
LinkedIn
Twitter

Die grauen Buttons laden beim 1. Klick Code von Fremdanbietern nach. Dieser kann Ihre Zugriffsdaten (IP, etc.) auf fremde Server übertragen.
Mehr dazu unter Datenschutz

Pfeil
Schließen
Navigator

Website-Lotse

Mit dem Website-Lotsen können Sie schnell das finden, was Sie wirklich suchen. Wählen Sie einfach den zutreffendsten Satz:

Laden...