Archiv für den Monat: März 2018

Eltern haften für ihre Kinder!

Dieser ständig wiederholte und an vielen Gefahrenstellen zu lesende Satz trifft grundsätzlich nicht zu (vgl. Jauernig/Teichmann, § 832 BGB, Rn. 1). Gleichwohl kennt das BGB eine Norm, die die Haftung der Eltern für Schädigungen durch ihre Kinder begründen kann, nämlich § 832 I BGB. Dass der obige Standardsatz nicht gerade aufgrund dieser Regelung gilt, ist zuvörderst daran zu erkennen, dass § 832 I BGB eine Haftung nicht etwa „für das Kind“, also für dessen den Eltern angelastetes Verschulden begründet, sondern an eine eigene Pflichtverletzung derselben anknüpft, nämlich an eine Verletzung der Aufsichtspflicht, § 832 I 2 BGB.

Mit einer Konkretisierung dieser Pflicht, die nicht nur Eltern von Kindern treffen kann, bei diesen aber sehr klar aus §§ 1626 I 1, 1631 I BGB folgt, befasst sich das LG Wuppertal in einem Urteil vom 17.10.2017 (16 S 19/17 = BeckRS 2017, 132100). Weiterlesen

Zuweisung der Ehewohnung

In der Ehe läuft es nicht gut; genau genommen läuft es schlecht. Immer schlechter. Es kommt zu Streitigkeiten und letztlich wird klar: Eine Trennung ist erforderlich, Perspektive: Scheidung. Zugunsten der Kinder, aus finanziellen Gründen oder aufgrund der Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden, erfolgt die Trennung zunächst innerhalb der ehelichen Wohnung oder des ehelichen Hauses – auch im Hinblick auf die Scheidungsvoraussetzung des Trennungsjahres (§ 1565 II BGB) ist dies möglich, § 1567 I 2 BGB.

Die Spannungen allerdings werden nicht behoben, im Gegenteil: Es wird schlimmer. Die Auseinandersetzungen eskalieren, die Kinder leiden unter der Situation und es kommt zu unliebsamem Besuch neuer Partner. Was ist in dieser unerträglichen Situation zu tun? Weiterlesen