Archiv für den Monat: Februar 2013

Vollmachten für den Vorsorge- und Betreuungsfall

Haben Sie schon einmal daran gedacht, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dies nicht selbst tun können, beispielweise weil Sie unfall- oder krankheitsbedingt „außer Gefecht“ sind?

Vollmachten für solche Fälle sind nicht nur für ältere Menschen sondern auch für jüngere sinnvoll.

Informieren Sie sich einfach unverbindlich über Betreuungs- und Generalvollmacht sowie Patientenverfügung:
http://www.kanzlei-kellner.org/Files/Vollmachten.pdf

Regelungen für den Todesfall

Wissen Sie, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt, um Ihren Nachlass zu regeln? Sicher nicht!

Wollen Sie Ihre Hinterbliebenen individuell nach Ihren Vorstellungen absichern oder vertrauen Sie darauf, dass „die gesetzlichen Regelungen schon passen werden“?

Erste grundlegende Informationen können Sie hier erhalten:
http://www.kanzlei-kellner.org/Files/Kanzlei_Kellner_Testamente.pdf

Für eine eingehende Beratung über Ihre individuelle Situation und Möglichkeiten der gesetzeskonformen Umsetzung Ihrer Verfügungswünsche nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Guter Rat ist nicht teuer aber schlechter Rat kann Sie teuer zu stehen kommen!

Online-Scheidung

Hinter dieser im Internet häufig als Werbeslogan zu findenden Wortschöpfung verbirgt sich fachlich ein ganz normales Scheidungsverfahren, da es rechtlich keine speziellen Online-Verfahren gibt. Allerdings verzichtet der Mandant dabei freiwillig auf persönliche Beratungsgespräche, in denen der Anwalt die Spezifika aufdecken könnte, die den Fall gerade besonders machen und von der Masse unterscheiden. Weiterlesen

Kindesunterhalt für ersteheliche Kinder

Die Berechnung des Kindesunterhalts für ersteheliche Kinder erfolgt unter Berücksichtigung des steuerlichen Splittingvorteils aus einer neuen Ehe. In Fällen, in denen die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten nicht zur vollständigen Befriedigung aller Ansprüche ausreicht („Mangelfall“) ist der Splittingvorteil aus einer neuen Ehe dem Unterhaltsverpflichteten ebenso leistungssteigernd anzurechnen, wie dies bei Nichtmangelfällen der Fall ist. Dies hat der Bundesgerichthof in einem Urteil festgestellt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2008, Aktenzeichen: XII ZR 72/06