Hinter dieser im Internet häufig als Werbeslogan zu findenden Wortschöpfung verbirgt sich fachlich ein ganz normales Scheidungsverfahren, da es rechtlich keine speziellen Online-Verfahren gibt. Allerdings verzichtet der Mandant dabei freiwillig auf persönliche Beratungsgespräche, in denen der Anwalt die Spezifika aufdecken könnte, die den Fall gerade besonders machen und von der Masse unterscheiden.
Ob der versprochene kurzfristige Vorteil niedrigerer Anwaltsgebühren sich tatsächlich einstellt, ist mehr als fraglich, da gerade bei solchen familienrechtlichen Sachverhalten eine längere Verfahrensdauer normal ist und damit mehr als nur eine Erstberatungsgebühr anfällt.
Bis alle mit einer Trennung und Scheidung verbundenen Verfahren abgewickelt sind, vergehen bei komplizierten Konstellationen oft Jahre. Neben der eigentlichen Scheidung sind Versorgungsausgleich, Unterhalt, Umgangsregelungen für Kinder, Sorgerecht für Kinder, etc. zumeist Themen weiterer Verfahren. Dabei werden nicht selten für das weitere Leben der ehemaligen Partner existenzielle Regelungen getroffen, die auch finanziell erheblichen Umfang annehmen können. Wollen Sie freiwillig bei dieser Bedeutung und dem langfristigen finanziellen und sonstigen Risiko auf Beratungsqualität verzichten zugunsten einer marginalen unsicheren kurzfristigen Kostenersparnis?