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Zertifizierter Mediator

Wir hatten am 17. Januar 2017 darüber berichtet, dass der Titel des „zertifizierten Mediators“ durch das Mediationsgesetz vom 26. Juli 2012 und die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 eingeführt wird.

Nachdem Frau RA Kellner bereits in 2013 ihre Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hatte und auch seit Längerem bereits die Zertifizierung durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. (BAFM) sowie die Lizenzierung durch den Bundesverband Mediation e.V.(BM) besaß, wurde ihr jetzt auch die Bestätigung gemäß § 2 VI ZMediatAusbV über das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen für die Führung des Titels „zertifizierter Mediator“ gemäß MediationsG und ZMediatAusbV erteilt.

Zertifizierter Mediator

Ab September 2017 wird es den Titel des „zertifizierten Mediators“ geben, der an die Erfüllung der in der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz vorgesehenen Voraussetzungen geknüpft ist.
Umfaßt von diesen Voraussetzungen sind u.a. eine Mindestanzahl von Fortbildungsstunden und auch praktische Erfahrungen in der Durchführung von Mediationen.
Dies soll die Qualität der Mediatoren auf Dauer gewährleisten. Der potenzielle Mediant hat damit eine höhere Sicherheit bei der Auswahl eines Mediators / einer Mediatorin.
Bisher wurde die nötige Transparenz der Ausbildungsqualität durch die Lizensierung oder Zertifizierung durch renommierte Mediationsverbände erreicht, wie z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. (BAFM) und den Bundesverband Mediation e.V. (BM) mit den Titeln Mediator/in (BAFM bzw. BM). Mediatoren als Mitglieder dieser Verbände vertreten deren hohe Standards, die zum Teil über den Voraussetzungen der neuen Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz liegen.