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Zuweisung der Ehewohnung

In der Ehe läuft es nicht gut; genau genommen läuft es schlecht. Immer schlechter. Es kommt zu Streitigkeiten und letztlich wird klar: Eine Trennung ist erforderlich, Perspektive: Scheidung. Zugunsten der Kinder, aus finanziellen Gründen oder aufgrund der Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden, erfolgt die Trennung zunächst innerhalb der ehelichen Wohnung oder des ehelichen Hauses – auch im Hinblick auf die Scheidungsvoraussetzung des Trennungsjahres (§ 1565 II BGB) ist dies möglich, § 1567 I 2 BGB.

Die Spannungen allerdings werden nicht behoben, im Gegenteil: Es wird schlimmer. Die Auseinandersetzungen eskalieren, die Kinder leiden unter der Situation und es kommt zu unliebsamem Besuch neuer Partner. Was ist in dieser unerträglichen Situation zu tun? Weiterlesen