Online-Scheidung

Hinter dieser im Internet häufig als Werbeslogan zu findenden Wortschöpfung verbirgt sich fachlich ein ganz normales Scheidungsverfahren, da es rechtlich keine speziellen Online-Verfahren gibt. Allerdings verzichtet der Mandant dabei freiwillig auf persönliche Beratungsgespräche, in denen der Anwalt die Spezifika aufdecken könnte, die den Fall gerade besonders machen und von der Masse unterscheiden.