Archiv des Autors: Rechtsanwältin Kellner
Vollmachten für den Vorsorge- und Betreuungsfall
Haben Sie schon einmal daran gedacht, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dies nicht selbst tun können, beispielweise weil Sie unfall- oder krankheitsbedingt „außer Gefecht“ sind?
Vollmachten für solche Fälle sind nicht nur für ältere Menschen sondern auch für jüngere sinnvoll.
Informieren Sie sich einfach unverbindlich über Betreuungs- und Generalvollmacht sowie Patientenverfügung:
http://www.kanzlei-kellner.org/Files/Vollmachten.pdf
Regelungen für den Todesfall
Wissen Sie, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt, um Ihren Nachlass zu regeln? Sicher nicht!
Wollen Sie Ihre Hinterbliebenen individuell nach Ihren Vorstellungen absichern oder vertrauen Sie darauf, dass „die gesetzlichen Regelungen schon passen werden“?
Erste grundlegende Informationen können Sie hier erhalten:
http://www.kanzlei-kellner.org/Files/Kanzlei_Kellner_Testamente.pdf
Für eine eingehende Beratung über Ihre individuelle Situation und Möglichkeiten der gesetzeskonformen Umsetzung Ihrer Verfügungswünsche nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Guter Rat ist nicht teuer aber schlechter Rat kann Sie teuer zu stehen kommen!
Testamentsvollstreckung
Unsere Kanzlei bietet Testamentsvollstreckungen an. Ein Überblick über Ziele, Folgen und Grundlagen:
Interdisziplinäre Zusammenarbeit eröffnet andere Perspektiven
Rechtsanwältin Kellner ist überzeugt: Mediationsverfahren erfordern interdisziplinären Austausch und den Blick über den eigenen Tellerrand.
Warum wir auch Mediationen anbieten
Nachdem Rechtsanwältin Kellner 2011 eine Ausbildung zur Mediatorin an der Universität Heidelberg in Kooperation mit dem Heidelberger Institut für Mediation absolviert hat, bieten wir nun auch mediative Streitschlichtung an. Warum eigentlich?
Sorgerechtsreform
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 das bis dahin gültige Sorgerecht für unverheiratete Eltern für verfassungswidrig erklärt hatte (1 BvR 420/09), hat der Bundestag nun eine gesetzliche Neuregelung beschlossen. Weiterlesen
Online-Scheidung
Hinter dieser im Internet häufig als Werbeslogan zu findenden Wortschöpfung verbirgt sich fachlich ein ganz normales Scheidungsverfahren, da es rechtlich keine speziellen Online-Verfahren gibt. Allerdings verzichtet der Mandant dabei freiwillig auf persönliche Beratungsgespräche, in denen der Anwalt die Spezifika aufdecken könnte, die den Fall gerade besonders machen und von der Masse unterscheiden. Weiterlesen
Online-Beratung
Um Ihnen überflüssige Wege und Zeitverluste zu ersparen, können Sie uns für unsere Arbeit benötigte Unterlagen und Informationen auch per Post, Fax oder elektronisch per Mail zukommen lassen. Weiterlesen
Kindesunterhalt für ersteheliche Kinder
Die Berechnung des Kindesunterhalts für ersteheliche Kinder erfolgt unter Berücksichtigung des steuerlichen Splittingvorteils aus einer neuen Ehe. In Fällen, in denen die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten nicht zur vollständigen Befriedigung aller Ansprüche ausreicht („Mangelfall“) ist der Splittingvorteil aus einer neuen Ehe dem Unterhaltsverpflichteten ebenso leistungssteigernd anzurechnen, wie dies bei Nichtmangelfällen der Fall ist. Dies hat der Bundesgerichthof in einem Urteil festgestellt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2008, Aktenzeichen: XII ZR 72/06